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Die AFK zählt derzeit rund 220 Mitglieder. Hiervon sind um 10 korporative, etwa ein Drittel sind weibliche und etwa zwei Drittel männliche Mitglieder.
Auskunft über die Mitglieder gibt das vereinsinterne Mitgliederverzeichnis; einzelne Mitglieder geben über sich selbst im Internet auf eigenen Homepages detailliertere Auskünfte. Auskünfte gegenüber Dritten erteilt die Geschäftsführung afk-gf@afk-web.de Die AFK ist ein ordentlich eingetragener Verein mit eigener Satzung. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn im Registerblatt VR 3359 geführt. Der Verein trägt sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, beide sind nach Bescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 18.08.2008 steuerabzugsfähig. Mitglied kann werden, wer die Ziele des Vereins unterstützt und von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand formell in den Verein aufgenommen wird. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Beantragung der Mitgliedschaft. Den Antrag sollen zwei Mitglieder befürworten (Befürwortungen holt der Vorstand ein). Für einen Aufnahmeantrag finden Sie ein Formular unter Aufnahme. Das Antragsformular nennt die aktuellen Sätze des Mitgliederbeitrages. Der Mitgliedsbeitrag ist als Spende steuermindernd abzugsfähig. Mit Entrichtung des Beitrages oder schon mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung erwirbt jedes Mitglied den Anspruch auf die Zusendung des zweimal im Jahr erscheinenden Rundbriefs. Überdies beinhaltet die Mitgliedschaft den Bezug des Jahresbandes der AFK-Friedensschriften. |
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