2005
Gerechtigkeit
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Stand: 28.2.2010

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Hier lesen Sie einen (Kurz-)Bericht zum Kolloquium 2005 zum Thema: “Gerechtigkeit - Demokratie - Frieden: (De-)Eskalation von Gewalt?” am 25./26./27. Februar 2005 in Iserlohn. Verfasserin ist Antje Schwesig-Simac (Köln/Bonn)

Gerechtigkeit – Demokratie – Frieden:
(De-)Eskalation von Gewalt?

33. Jahreskolloquium der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) vom 25. bis 27. Februar 2005 in der Evangelischen Akademie Iserlohn.

„Jeder Mensch hat einen Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit der einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert“, zitierte Studienleiter Uwe Trittmann (Iserlohn) in seiner Begrüßungsrede aus einem Flugblatt der Widerstandsbewegung Weiße Rose. Ihr Aufruf, sich für eine demokratische Ordnung zu engagieren, hat auch heute nichts an Aktualität verloren. Doch was ist der Zusammenhang zwischen Demokratie, Gerechtigkeit und Frieden? Hinter der vermuteten Verbindung verbergen sich eine Reihe Widersprüche und offener Fragen, die Peter Schlotter (Frankfurt) in seiner Einführung aufzeigte. Für die ReferentInnen und die knapp 100 TeilnehmerInnen der AFK-Tagung bestand somit genügend Anlass, die Kontexte von Gerechtigkeit, Demokratie und Frieden aus theoretischer und praktischer Perspektive zu hinterfragen.

Thomas Hoppe (Hamburg) eröffnete die Vortragsreihe mit seinem Beitrag zur „Geschichte und Aktualität der Idee vom ‚gerechten Frieden’“. Die Lehre vom gerechten Frieden sei entwickelt worden, weil das ethische Problem der Gewalt nicht zu lösen ist. Oberste Priorität innerhalb der Lehre habe Konfliktprävention orientiert an den Menschenrechten. Selbst Einwände, die einen völligen Verzicht auf Gewalt als unrealistisch betrachten, unterstützten letztendlich die Plausibilität des gerechten Friedens. Humanitäre Interventionen beispielsweise seien nur dort effektiv, wo der Wille zu langfristigem Engagement in der Krisenregion vorhanden ist.

Risiken würden heute anders wahrgenommen als zur Zeit des Kalten Kriegs, sagte Brigitte Young (Münster). Dachte man damals noch, sie kalkulieren zu können, so würden Risiken heute als indirekt, ungewiss und unintendiert eingeschätzt. Risiken identifizieren heißt, eine bestimmte Sicht auf die Welt wählen, zitierte Young Ulrich Beck und Edgar Grande. Zum Beispiel konzentrierten die Vereinten Nationen (VN) ihre Maßnahmen auf das Individuum, während die World Trade Organization (WTO) die makroökonomische Ebene zu beeinflussen sucht. Laut Young beinhalten solch unterschiedliche Perspektiven die Gefahr, dass die Ansatzpunkte internationaler Organisationen entgegengesetzte Wirkungen entfalten. Die Lage in Entwicklungsländern würde so nicht stabilisiert, sondern weiter destabilisiert. Young betonte deshalb die Notwendigkeit zu prüfen, inwieweit sich internationale Ordnungssysteme miteinander vereinbaren lassen. Die Handelsliberalisierung dürfe dabei nicht von vornherein Priorität gegenüber Menschenrechten und friedenspolitischen Zielen haben.

In vier Arbeitsgruppen diskutierten die TeilnehmerInnen die Zusammenhänge zwischen Gerechtigkeit und Friedenskonsolidierung. Simone Wisotzki (Frankfurt a. M.) moderierte Arbeitsgruppe 1, die sich mit Gerechtigkeitsvorstellungen in den internationalen Beziehungen auseinandersetzte. Als ein „Gerechtigkeitsprojekt“ beschrieb Nicole Deitelhoff (Frankfurt a. M.) den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), da er gegen den Willen dominanter Staaten wie der USA etabliert wurde. Wo ein staatlicher Rahmen für ihre Umsetzung fehlt, bleibe Gerechtigkeit jedoch leicht zu instrumentalisieren. So auch im Fall des IStGH, da er auf den Kooperationswillen von Staaten angewiesen ist. Den VN gelänge es zwar, Normen zu setzen, es misslinge ihnen aber, diese auch umzusetzen, sagte Tanja Brühl (Frankfurt a.M.) in ihrem Beitrag. Die Normsetzung orientiere sich darüber hinaus oft an alten Normen, die modernisierungstheoretischen Ansätzen entspringen. Für die Umsetzung aktueller Normen, wie etwa der Milleniumsziele, würden jedoch Handlungsansätze benötigt, die darüber hinausgehen. Laut Regina Kreide (Frankfurt a. M.) umfasst ökonomische Gerechtigkeit zum einen die Pflicht, anderen Menschen zu helfen, und zum anderen die Aufgabe, eine gerechte ökonomische Ordnung herzustellen. Ökonomische Gerechtigkeit müsse sich immer an den Menschenrechten orientieren. Zwar übten internationale Abkommen einen gewissen Handlungsdruck aus, leider lernten Unternehmen jedoch schnell, sich bloßer Menschenrechtsrhetorik zu bedienen. Eine Gefahr für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO) kann die Kooperation mit Unternehmen und Regierungen darstellen, sagte Thomas Gebauer (Frankfurt), denn sie versprächen sich davon oft einen Reputationsgewinn. Erfolgreich sei die Arbeit von NRO dort, wo sie Defizite in staatlichem Handeln ausgleichen. Ihre Aufgabe sei es jedoch nicht nur, neutrale Hilfe anzubieten; sie müssten sich auch moralisch positionieren.

Peter Imbusch (Marburg) und Peter Schlotter (Frankfurt a. M.) leiteten Arbeitsgruppe 2, die untersuchte, inwieweit eine ungerechte Weltwirtschaftsordnung und soziale Ungleichheit Konflikte hervorrufen oder verschärfen können. Thomas Kesselring (Bern) bezeichnete John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit als mögliche Grundlage für gerechte Verfahrensweisen und Prinzipien, trotz der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen der globale Wettbewerb stattfindet. Eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung sei nur über den Abschied von der Globalisierung zu erreichen, sagte Eckhard Stratmann (Bochum). Alternative Strategien müssten ökonomische, ökologische und Gerechtigkeitsprinzipien berücksichtigen und grundlegende Ziele wie etwa eine Demokratisierung der EU oder transnationaler Konzerne anstreben. Laut Thorsten Bonacker (Marburg) kann soziale Ausgrenzung zu Konflikten führen, wenn sie als negative Sanktion wahrgenommen wird. Das geschehe besonders wenn Handlungsbedingungen wie Illegitimität bestehen, der Konflikt kommuniziert wird und strukturelle Gegebenheiten einen potenziellen Konflikt fördern. Eine normative Theorie, die Menschenrechte, internationale Verteidigungsgerechtigkeit und militärische Gewalt adäquat miteinander verbindet, fehlt bisher in den Internationalen Beziehungen, sagte Michael Haspel (Weimar). Er plädierte dafür, die Konzepte der menschlichen Sicherheit und der grundlegenden Menschenrechte zueinander in Beziehung zu setzen, und so Zugang zur Diskussion über internationale Verteilungsgerechtigkeit zu erhalten. Laut Haspel ist im Einzelfall auch der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz der Menschenrechte zu vertreten, solange er von Sicherheitsrat und Völkerrecht legitimiert ist.

Wie lässt sich eine Nachkriegsgesellschaft stabilisieren und welche Rolle spielt dabei Gerechtigkeit? Mit diesen Fragen beschäftigte sich Arbeitsgruppe 3, die von Sabine Jaberg (Hamburg) moderiert wurde. Angelika Spelten (Duisburg) wies darauf hin, dass sich bei der Umsetzung friedenskonsolidierender Maßnahmen oft Widersprüche ergeben, beispielsweise zwischen Gerechtigkeit und Demobilisierung. Effektive Friedenskonsolidierung bedürfe vor allem physischer Sicherheit und gesellschaftlicher Freiräume, in denen Modelle von Frieden und Gerechtigkeit ausgehandelt werden können. Um einen nachhaltigen Frieden zu schaffen, gilt es laut Sabine Kurtenbach (München) vor allem, die Strukturen der Kriegsökonomie umzuwandeln. Kurtenbach stellte ein Analyseschema vor, das die Definition von konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck erleichtern soll. Wolfgang Heinz (Berlin) untersuchte Wahrheitskommissionen als eine Möglichkeit, mit Verstößen gegen die Menschenrechte umzugehen. Ihnen käme eine wichtige Funktion im Prozess der Friedenskonsolidierung zu, etwa dabei, Empfehlungen für Wiedergutmachungen auszusprechen. Jugendliche in Nachkriegsgesellschaften hätten spezielle Bedürfnisse, sagte Yvonne Kemper (Landgraaf, NL). Es sei deshalb notwendig, dass Hilfsorganisationen und NRO spezielle Programme entwickeln, die es Jugendlichen ermöglichen, an der Entwicklung in Nachkriegsgesellschaften teilzuhaben.

Unter der Leitung von Renate Grasse (München) und Dieter Lünse (Hamburg) setzte sich Arbeitsgruppe 4 mit der Frage auseinander, ob sich Gerechtigkeit lernen lässt. In Südafrika hätten so genannte Anti-Bias-Programme an Schulen dazu beigetragen, Rassismus zu überwinden, sagte Vanita Richard (Johannesburg, ZA). Ein Problem sei jedoch, dass diese Programme nicht flächendeckend und nur vorübergehend angeboten würden. Im Xenos-Projekt, einer Initiative zur Menschenrechts- und Demokratieerziehung in Deutschland, habe die Evaluation zur Beschreibung von sechs Projekt-Typen geführt, sagte Sebastian Niedlich (Hamburg). Projekte wie „Ausbildung zum Streitschlichter“ oder „Sozialarbeit mit schwierigen Jugendlichen“ sollen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz abbauen und verhindern. Vera Städing (Tübingen) stellte das „beraberce“-Projekt der Thomas-Morus-Akademie vor. Es bietet SchülerInnen und Studierenden die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenz zu entwickeln und sich für die Vermittlerarbeit zu qualifizieren.   

Die drei Referenten der Podiumsdiskussion am Ende der Tagung befassten sich mit Formen der Rechtfertigung von Gewalt. Ted Honderich (London), Autor des umstrittenen Buchs „Nach dem Terror“, war der Meinung, in bestimmten Umständen sei Gewaltanwendung moralisch zu vertreten. Basis einer solchen Rechtfertigung sei das Prinzip der Menschlichkeit. Dieses Prinzip halte uns dazu an, rationale Maßnahmen zu ergreifen, um andere Menschen aus ihren schlechten Lebensumständen zu befreien. So seien zum Beispiel die Terrorakte der Palästinenser gegen Israel legitim.

Alfred Hirsch (Essen / Hildesheim) stimmte Honderichs These nicht zu. In seinem Vortrag über das schwierige Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Gewalt kritisierte er die gängigen Definitionen dieser Begriffe. Er selbst definierte Gewalt nicht als eine Handlung, die sich am Täter orientiert, sondern als Prozess, der sich auf das Opfer bezieht. Gewalt ist laut Hirsch eine Verletzung der Andersartigkeit des Anderen. Gerechtigkeit bestehe darin, dieser Andersartigkeit gerecht zu werden. Gewalt zu rechtfertigen hieße demnach, die Eigendynamik der Gewalt zu stärken.

Antisemitismus sei ein legitimierender Mythos, also eine moralische und intellektuelle Rechtfertigung von Gewalt, sagte Andreas Zick (Bielefeld). Ein solcher Mythos werde aktiviert in Situationen, in denen die Lebensumstände einer Gesellschaft von außen und innen bedroht würden. Laut Zick hat in den letzten Jahren der Antisemitismus in der politischen Mitte Deutschlands zugenommen. Entsprechend seien auch Gewaltbereitschaft bzw. die Anzahl von antisemitisch motivierten Straftaten gestiegen.

Auch bei diesem AFK-Jahreskolloquium wurde wieder der Christiane-Rajewsky-Preis verliehen. Die Jury-Vorsitzende Hanne-Margret Birckenbach (Gießen) überreichte ihn an Nikolai Link aus Frankfurt a. M. für seine Diplomarbeit „Gemeinsam in den Abgrund? Eskalationsdynamik und Konfliktmanagement im äthiopisch-eritreischen Grenzstreit“. Seine Arbeit habe besonders durch die Freilegung der Eskalationsdynamik überzeugt. Der mit 500 Euro dotierte Preis wird jährlich an junge WissenschaftlerInnen für einen herausragenden Forschungsbeitrag im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung vergeben.

Antje Schwesig-Simac (Köln/Bonn)

Hinweis:

Das Thema hat unmittelbar an die Diskussion der Schlussrunde des Kolloquiums 2004 angeknüpft. Die behandelten Einzelthemen spiegelt das Programm wider.

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