2004
Imperiale Weltordnung
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Stand: 28.2.2010

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    Imperiale Weltordnung? -
    Trends des 21. Jahrhunderts

32. Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) vom 20. bis 22. Februar 2004 in der Evangelischen Akademie Iserlohn

(Berichterstatter: Dominic Raphael Schwickert, Münster)

[Hinweis: Der Bericht liegt auch als PDF-Datei vor: Kolloqium2004]

 

Die Jahrestagung der AFK fand trotz oder wegen des Karnevals großen Zuspruch, was sicherlich auf die Aktualität der Thematik zurückzuführen ist. Auf der mit Mitteln der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) geförderten Tagung „Imperiale Weltordnung? – Trends des 21. Jahrhunderts“ wurde insbesondere die Frage diskutiert, wie ein „American Empire“ und eine mit ihm vorgeprägte unipolare Struktur in der internationalen Politik unter friedenspolitischer Perspektive zu bewerten ist. Ziel der Tagung war es, in einem ersten Schritt aktuelle Machtentwicklungen der internationalen Politik anhand historischer Erfahrungen sowie visueller Inszenierungen in den Medien aufzuzeigen, um damit die aktuellen Herausforderungen der Friedensforschung sowie machtpolitische Alternativen bestimmen zu können.

In einem zweiten Schritt wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG) untersucht, inwieweit Instrumente der Gesellschaft wie Diskurse, Gewalt, Wirtschaft, Recht und Gegenmacht das Fundament imperialer Herrschaft darstellen oder auch Säulen einer künftigen Friedenordnung sein können. Zuletzt wurden auf zwei Podiumsdiskussionen die friedensstrategische Bedeutung von Gerechtigkeitskonzeptionen erörtert sowie abschließend die Entwicklung der Friedensforschung in Deutschland thematisiert, wobei die Fördertätigkeit der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) im Mittelpunkt der Diskussionen stand.

Im Eingangsvortrag „Pax romana? Pax americana – Eine Friedensbilanz imperialer Ordnungen“ beleuchtete der renommierte Journalist und Publizist Peter Bender in einem systematischen Vergleich das römische Imperium mit dem „American Empire“. Der Erkenntnisgewinn aus diesem Vergleich – soweit ein solcher möglich sei – liege im strukturellen Kontrast beider Imperien. Seit dem Römischen Imperium sei kein Staat politisch, wirtschaftlich und kulturell so mächtig gewesen wie die USA. Die ethische Rechtfertigung eines Imperiums sei nach Bender prinzipiell das Maß der Zufriedenheit der „Untergebenen“, die zwischen Frieden oder Freiheit abwägen müssen, da Imperien zwar grundsätzlich eine Tendenz zur Befriedung, jedoch auch zur Freiheitsunterdrückung immanent sei. Für eine umfassende Sicherheits- und Friedensgarantie verlangten die USA im Gegenzug politische Loyalität, und es herrsche ein immenser Widerspruch zwischen ihrer Friedensgarantie einerseits und ihrer grundsätzlichen Forderung nach politischer und gegebenenfalls militärischer Gefolgschaft bei Interventionskriegen andererseits. So sei Europa – wie der Irak-Krieg zeige – gespalten: Der Schutz vor Krieg (durch die USA) könne laut Bender letztlich auch in einen Krieg führen (gemeinsam mit den USA).

Bender betonte in seinem Referat die beispiellose Dauer des Römischen Imperiums. Der Frieden bzw. die Befriedung habe die Herrschaft über den langen Zeitraum von 400 Jahren legitimieren können. Darüber hinaus seien auch der römische Kulturimperialismus und die hiermit einhergehende Romanisierung der Provinzen sowie die machtpolitische Selbstbeschränkung, die eine geographische „Überdehnung“ des Reiches verhindert habe, Ursachen für die Langlebigkeit der Pax romana. Doch die Überlebenschancen des US-Imperiums seien größer als die der „Rom-Aristokratie“, da die USA – zumindest offiziell – nicht nach territorialem Landgewinn, gleichwohl aber nach Ausbreitung ihrer Einflusszonen strebten, stellten sie ein „informelles Imperium“ mit weiten Einflusszonen dar, wobei ihre Herrschaft subtiler sei und auf ein weit verzweigtes System von (besonders ökonomischen und sicherheitspolitischen) Abhängigkeiten basiere. So bezeichnete Bender die im Vergleich zu Rom viel komplexere Herrschaftsform der USA als „Empire light“, als eine indirekte „Herrschaft ohne Regieren“, obwohl die Vereinigten Staaten es auch nicht versäumten, ihren fast missionarisch anmutenden Weltführungsanspruch zu propagieren.

Da eine imperiale Vormachtstellung auch die innere Struktur eines politischen Systems verändere und die Pax romana nur als Monarchie lebensfähig gewesen sei, müsse gefragt werden, inwiefern das American Empire langfristig mit einer Demokratie überhaupt vereinbar ist. Denn Stabilisierung und Ausbau eines Empires verlangten eine straffe hierarchische Ordnung, bei der die Weltmachtpolitik der Vereinigten Staaten mit der innergesellschaftlichen Freiheit seiner BürgerInnen und daher mit der demokratischen Legitimation von Herrschaft kollidiere.

Silke Wenk (Universität Oldenburg) referierte über „Imperiale Inszenierungen: Der Irak-Krieg in den visuellen Medien“ mit Hilfe zahlreicher Fotos über die Bilderpolitik der US-Regierung. Prägnante Einzelbilder, wie der Auftritt von Präsident Bush auf dem Flugzeugträger „USS Abraham Lincoln“, bei dem er im Mai 2003 die militärische Kulisse als Werbeeinlage nutzte, um das weitgehende Ende der Kampfhandlungen im Irak zu verkünden, oder die vermeintlich heldenhafte Rettung der amerikanischen Soldatin Jessica Lynch aus irakischer Gefangenschaft, wurden interpretiert und in den entsprechenden politischen Kontext gestellt. Hiermit sollte deutlich werden, dass die derzeitige amerikanische Administration ausdrucksstarke politische Momente systematisch inszeniert und die visuellen Medien für die Rechtfertigung ihrer Regierungspolitik instrumentalisiert.

AG 1: Diskurse

In der AG „Diskurse“ ging es um die Fragestellung, inwieweit die verschiedenen Ausprägungen der Debatte über „Empire“ sowohl in den USA als auch in Europa jeweils unterschiedliche innergesellschaftliche und internationale Konstellationen reflektieren. Lutz Schrader (FernUni Hagen) legte Wert darauf, dass es um einen Politikstil gehe, der mit „imperial“ bezeichnet werde und der durch einen militärisch abgestützten Unilateralismus gekennzeichnet sei. Er werde von deren Befürwortern als positiv für die US-amerikanischen Interessen gesehen, während Kritiker die USA als den eigentlichen „Schurkenstaat“ betrachteten. Des Weiteren werde „Empire“ als eine Form der Weltordnungspolitik dargestellt, wobei der Begriff oft synonym mit „Hegemonie“ verwendet werde.

Eine weitere Position sehe „Imperium“ als eine Form der liberal-demokratischen Weltherrschaft, der den Demokratien ein Recht auf Intervention zubillige. Die Gegenposition betone die Gefahren einer solchen Politik für die innenpolische Stabilität und die demokratische Struktur der Vereinigten Staaten. Die vierte und letzte Sichtweise sehe in „Empire“ ein Netzwerk von politischen, ökonomischen und kulturellen Machtzentren und Machtstrukturen, das zwar von den USA dominiert werde, aber zum Nutzen der gesamten „OECD-Welt fungiere und in das auch Europa einbezogen sei.

Im zweiten Referat ging es um die neo-marxistischen Diskurse um „Empire“. Sonja Buckel (Universität Frankfurt/M.) bezeichnete in ihrem Referat „Die Kontrolle der globalen Favelas: Vom Zustand der Weltinnenpolitik“ mit „Empire“ eine neue Form globaler Souveränität, eine der gegenwärtigen Globalisierung adäquate Herrschaftsform. Sie bestehe aus einem globalen Netzwerk unterschiedlicher Institutionen auf staatlicher, ökonomischer und gesellschaftlicher Ebene, sie sei geographisch entgrenzt und dezentral organisiert. Kriege würden immer mehr zu Polizeiaktionen (wenn auch ohne Polizeirecht) zur Sicherung des „Empire“ gegen transnationale kriminelle Netzwerke und Gebiete, die aus seiner Herrschaftsordnung herausfallen (sog. Schurkenstaaten).

Nach einer Darstellung der (materialistischen) Kritik des Ansatzes von Hardt/Negri, die die Referentin nicht in jedem Fall teilte, schloss ihr Beitrag mit Ausführungen darüber, wie eine globale Gegenmacht sich konstituieren könne. Da das „Empire“ zwar von den USA dominiert werde, aber als „Netzwerk“ auch Europa einschließe, müsse man die Hoffnung auf die sich immer stärker global vernetzenden zivilgesellschaftlichen Gruppen setzen.

Ingo Take (Universität Greifswald) versuchte in seinem Referat über „(Schon) ‚Empire‘ oder (noch) ‚Hegemon‘? Was uns die Hegemonietheorie über die gegenwärtige US-Politik zu sagen hat“ die Diskussionen um die Vormachtsstellung der USA und deren Konsequenzen für die Weltordnung mit der Hegemonie-Theorie, zu erklären. Die Kosten für eine imperiale Politik der USA dürften sich als zu hoch erweisen und von einer vorwiegend am ökonomischen Nutzen orientierten und auf sich selbst bezogenen amerikanischen Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Auch lasse sich die neue Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht vorwiegend mit militärischen Mitteln bekämpfen, sondern bedürfe der weltweiten Kooperation in Bereichen, in denen die USA nicht dominant seien.

AG 2: Gewalt

Im ersten Vortrag mit dem Titel :„Die Kriege in Afghanistan und Irak als Modell? Neue Kriegsführungskonzepte und ihre Ausbreitung“ stellte Lutz Unterseher von der Studiengruppe Alternative Sicherheitspolitik (SAS, Berlin) zunächst mögliche Motive der Interventionen vor: Neben der Kontrolle der Ressourcen seien die politischen, ökonomischen und kulturellen Machteinbußen der USA augenscheinlich jene, die durch den Einsatz des Militärs kompensiert werden sollen. Das offenkundig Widersprüchliche in der US-Außenpolitik sei nach Unterseher Amerikas Rüstung gegen Staaten, während sie gleichzeitig vom „Kampf gegen den transnationalen Terror“ sprächen. Der Irakkrieg habe nach Auffassung Untersehers eher Modellcharakter, weil hier die Kriegsbegründung beliebig gewesen sei. Nach Unterseher bestehe in den USA eine 40-Länder Liste von Staaten, bei denen eine US-Intervention in naher Zukunft nicht ausgeschlossen wird. So seien in den nächsten Jahren weitere Interventionskriege der USA zu erwarten.

Im zweiten Vortrag referierte Gerhard Piper vom Berliner Informationszentrum für transatlantische Sicherheitspolitik (BITS) über die„Geopolitik der Stationierungen von US- Streitkräften“. Die USA betreiben 6.000 Kasernen im eigenen Land und 700 in Übersee, wobei die Stationierungen bis auf wenige Ausnahmen keinerlei Rüstungskontrollen unterlägen. Die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen US-Stützpunkte erfüllten nach Piper keine primären Landesverteidigungsaufgaben, sondern stellten vielmehr eine Infrastruktur für Interventionen bereit. Nach Piper verfolgen die USA das Ziel, in jedem Land, mit dem Bündnisabkommen bestehen, Truppen zu stationieren, um ihre globale Macht zu zementieren. Bei den Stationierungen sei die lokale Akzeptanz entscheidend – und diese stelle zugleich den Ansatzpunkt für Aktionsmöglichkeiten der weltweiten Friedensbewegung dar.

Der dritte Beitrag in dieser AG mit dem Titel: „Die EU als aufstrebende Militärmacht. Konkurrenz oder Ko-Hegemon der USA?“ wurde von Tobias Pflüger von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen präsentiert. Er begann zunächst mit einer Analyse der Rolle europäischer Staaten, erläuterte in einem zweiten Schritt den machtpolitischen Hintergrund des Aufbaus einer europäischen Krisenreaktionstruppe und beleuchtete schließlich die militärpolitisch relevanten Inhalte des gescheiterten EU-Verfassungsentwurfes. Pflüger stellte dabei die These auf, dass die EU Konkurrent der USA und Ko-Hegemon zugleich darstelle. Die EU und die USA hätten in zwei zentralen Bereichen identische Ansätze: Zum einen wirtschaftspolitisch, wie die WTO-Verhandlungen in Cancun belegten, bei denen die EU sogar noch strikter agierte als die USA. Zum anderen zeige sich auch militärisch eine ähnliche Strategie, da beide Mächte Strukturen für Interventionen herausbildeten und dies ideologisch mit einem „Einsatz für das Gute“ begründeten.

Der Grundkonflikt der nach dem Vortrag folgenden heftigen Debatte ging um den empirischen Gehalt von Pflügers These von der Militarisierung der EU. Pflüger interpretierte die deklaratorische Absicht, während Unterseher und andere die Realität der Streitkräfte und insbesondere ihre finanzielle Ausstattung als Basis ihrer Argumentation verwendeten.

AG 3: Wirtschaft

In dieser AG ging es um die Frage, welche Rolle und Bedeutung der Ökonomie in einer imperialen Weltordnung beizumessen ist. Hartwig Hummel (Universität Düsseldorf) griff in seinem Referat zur „Hegemonie des ‚Washington Konsensus’ in der internationalen Handels- und Finanzpolitik“ vor allem die Fragen nach den Mechanismen hegemonialer Politik in aktuellen Globalisierungsprozessen auf. Seine erste These war, dass Handels- und Finanzpolitik des „Washington Konsensus“ Resultat und Strategie einer hegemonialen politisch-ökonomischen Weltordnung sind, die auf strukturellen Gewaltverhältnissen basiere. Die hegemoniale Weltordnung, die der „Washington Konsensus“ repräsentiere – so Hummels zweite These – befinde sich derzeit in einer Umbruchsituation, deren Ausgang noch nicht sicher abzusehen sei. Zum Beleg seiner Thesen unterzog Hummel Globalisierungsprozesse einer neo-gramscianisch angeleiteten Analyse.

Hegemonie setze voraus, die faktischen Macht- und Herrschaftsverhältnisse sowohl als alternativlos als auch als wohltuend für das (hier globale) Allgemeinwohl selbst der Beherrschten darzustellen. Der Rückgriff auf physische, militärische Gewalt durch mächtige Akteure sei nach Hummel aus dieser Sichtweise eher ein Zeichen für eine „hegemoniale Krise“.

Hummel hielt in seiner abschließenden Einschätzung weder die Durchsetzung einer alternativen, sozialen Weltwirtschaftsordnung noch eine langfristig imperiale Stellung der USA für wahrscheinlich. Da – anders als im militärischen Bereich – die USA im Bereich der Ökonomie keineswegs eine konkurrenzlose Vormachtstellung einnähmen, könnten sie sich auf Dauer eine imperiale und protektionistische Politik vor allem gegenüber Europa buchstäblich nicht leisten.

Ulrich Brand (Kassel) nahm mit seinem Referat „Global Governance: Alternative oder hegemoniale Strategie?“ eine kritische Bewertung des Global Governance-Diskurses vor. Global Governance erscheine als kooperativ ausgerichtete und lösungsorientierte Strategie unter dem Eindruck einer sich anbahnenden imperialen Weltordnung zunehmend als eine attraktive und „friedliche“ politische Alternative. Dieser Perspektive stehe eine kritische Position gegenüber, die in Global Governance im Gegensatz dazu eine modifizierte hegemoniale Herrschaftsstrategie westlicher Eliten vermutet.

Brand konstatierte, dass es zwar im Zuge von Global Governance zur Schaffung von kooperativen, kompromissorientierten Problemlösungsmustern kommen konnte, auf die auch zivilgesellschaftliche Akteure (begrenzt) Einfluss nehmen könnten. Andererseits würden im gesamten Diskurs und auch in der Praxis Machtasymmetrien zwischen den Akteuren ausgeblendet. Zudem richteten sich die Problemlösungen primär nach polit-ökonomischen Effizienzkriterien aus. So könne sich Global Governance durchaus zu einem hegemonialen Diskurs und auch zu einem hegemonialen Prozess entwickeln, da sich auch Kritik an bestehenden Verhältnissen (vorerst) in den dadurch „gegebenen“ Bahnen artikulieren müsse.

AG 4: Recht

In der AG 4: Recht sprach zunächst der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel (Universität Hamburg) über „Das Völkerrecht zwischen imperialer Prägung und Friedensfunktion“ und legte – wie auch sein Untertitel anzeigt – „Perspektiven nach dem Präventivkrieg im Irak“ dar. Die Komplexität der Legitimität bewaffneter Interventionen, die eine Abwägung von Fundamentalprinzipien implizieren, welche zwangsweise kollidieren müssen, machte Merkel transparent. Er unterschied verschiedene Prinzipien des Selbstschutzes als mögliche Gründe gewaltsamer Intervention, welche aber nur in Ausnahmen und nach strikten Kriterien zulässig seien. Allgemein lasse sich zwischen der Unterstützung bzw. Gewährung des Terrors durch einen Staat („sponsoring“ wie in Afghanistan) und der Unfähigkeit eines Landes zur Unterbindung terroristischer Aktivitäten unterscheiden. Bei der Gewährung könne bei einer Intervention das Legitimitätsprinzip „Notwehr“ geltend gemacht werden, und bei der Unfähigkeit zur Unterbindung von Terrorismus könne man sich auf das Legitimationsprinzip des Defensivnotstandes berufen.

Merkel prognostizierte, dass der Art. 51 der UN-Charta, welcher Maßnahmen individueller und kollektiver Verteidigung vorsieht, sukzessive um Kriterien des Defensivnotstandes erweitert werden wird. Jedoch sei nach derzeitigem Völkerrecht die Schwelle zur humanitären Intervention enorm hoch, so dass das bloße Faktum massenhafter staatlicher Menschenrechtsverletzungen noch nichts über die Legitimation einer humanitären Intervention besage.

So sei die Addition der Kriegsgründe der USA zur Rechtfertigung ihres Irakfeldzuges (Gefahrenabwehr wegen angeblicher Massenvernichtungswaffen und Befreiung der irakischen Bevölkerung von Tyrannei als humanitäres Element) unzulänglich und auch nicht ex-post zu legitimieren. Für Merkel gibt es keinerlei Rechtspflicht zur Intervention (höchstens eine legitimierbare Garantenpflicht), was nicht mit einer moralisch-ethischen Pflicht gleichzusetzen sei. Zurecht bemerkte das Plenum, dass sich ex-post immer ein differenziertes Bild kreieren lasse und dass bei einer rein rechtswissenschaftlichen Argumentation mögliche politische Prämissen zu kurz kämen.

Im zweiten Vortrag „Die UN zwischen imperialer Instrumentalisierung und friedenspolitischer Selbstbehauptung“ konstatierte Martina Haedrich (Universität Jena) punktuelle und subtile Veränderungen in Bezug auf Fragen der normativen Entwicklung von kollektiver Sicherheit im Völkerrecht. Hier handele es sich nicht um einen fundamentalen Wandel durch den Irakkrieg. Vielmehr bestehe die eigentliche subtile Weiterentwicklung – und damit stimmt Haedrich mit Merkel überein – darin, dass das unveräußerliche Recht auf kollektive und individuelle Selbstverteidigung von Art. 51 der UN-Charta gegenüber Kapitel 7 an Gewicht gewinne. Die USA, die sich bei Interventionen auf Art. 51 beriefen und ihrem eigenen Anspruch nach im Dienste aller tätig würden, missverstünden die objektiven Kriterien, die dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung unterlägen. Diese seien nicht mit dem Recht des Stärkeren gleichzusetzen, sondern es gelte der Grundsatz der souveränen Gleichheit nach der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Entgegen der Darstellung in den Medien sei die Rolle der Vereinten Nationen im Irak-Krieg nach Meinung Haedrichs kaum als schwach zu bewerten, da die UN keine Kriegsresolution verabschiedet habe und so auch das Völkerrecht nicht in die Knie gezwungen worden sei. Nach ihrer Einschätzung wäre ein Sicherheitsratsmandat für den Irakkrieg völkerrechtswidrig gewesen. Das Völkerrecht stelle heute neben den Aktivitäten der Staaten ein horizontales Recht dar, welches im Rang nicht höher stehe als entsprechende politische Entscheidungen nationaler Akteure, die auf Grundlage innerstaatlichen Rechts getroffen werden.

Im dritten Vortrag mit dem Titel „Internationaler Strafgerichtshof – Eine Institution zwischen Friedenshoffnung und imperialer Weltordnung“ prognostizierte Tatjana Maikowski, Mitarbeiterin beim Jugoslawien-Tribunal, angesichts der Fortschritte der letzten Jahre im Bereich der internationalen Strafgerichtsbarkeit, dass der „International Crime Court“ (ICC) eine tragende Säule in der künftigen Friedensordnung sein werde. Der ICC stellt, anders als das sich ebenfalls in Den Haag befindende Jugoslawien-Tribunal, mit seinen z.Zt. ca. 150 Mitarbeitern eine permanente Organisation dar, die  unabhängig von den Vereinten Nationen auf Grundlage eigener multilateraler Verträge agiert.

Der ICC sei nur komplementär zuständig, werde also nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, wenn innerstaatliche Rechtssprechung eine angemessene Bestrafung von schweren Kriegsverbrechern nicht gewährleiste. Umso mehr verwundere in diesem Zusammenhang nach Maikowskis Meinung die ablehnende Haltung der USA, Chinas und Indiens: Alle drei Großmächte wollten ein funktionsfähiges Den Haager Rechtssprechungsorgan verhindern. Sie verfolgten diese Strategie, obwohl sich die Einrichtung dieser Institution wegen der Subsidiarität primär an funktionslose Staatsapparate, an „failed states“ wie Somalia, Kongo oder Uganda wende.

Gerade die USA, die sich grundsätzlich für eine internationale Strafgerichtsbarkeit stark gemacht hätten, haben laut Maikowski mit über 70 Staaten geheime oder offene bilaterale Abkommen geschlossen. Sie sähen Wirtschaftshilfe im Austausch gegen einen Auslieferungspflicht festgenommener US-Staatsbürger vor. Erklären lasse sich dieses Vorgehen der USA nach Auffassung Maikowskis nur mit dem Souveränitätsverständnis eines machtbewussten Staates, der sich nicht vereinnahmen und sich alle Optionen über die Konsequenzen schwerer Kriegsverbrechen eigener Staatsbürger selber vorbehalten möchte.

Problematisch sei nach Maikowski die mögliche Kollision der Politik der Vereinten Nationen mit dem ICC, der auf den Primat des Rechts beharre, wenn es um die Bedrohung des Weltfriedens gehe. So war Milosevic jahrelang Verhandlungspartner und muss sich heute vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal verantworten. Der Art. 16 des Romstatuts sieht jedoch vor, dass der UN-Sicherheitsrat den ICC ersuchen kann, seine Ermittlungen für ein Jahr auszusetzen, auch ohne konkrete Krisensituation. Gerade auch die im Vorfeld der Verabschiedung des Romstatuts erfolgten Kompromisse erhöhten die Gefahr des Missbrauchs, der Instrumentalisierung und der Manipulierung durch starke Staaten.

AG 5: Gegenmacht

Ziel der AG 5 war es, verschiedene Seiten des zivilgesellschaftlichen Widerstandes gegen die neue Weltordnung bzw. deren Auswirkungen zu beleuchten. Jørgen Johansen vom Peace Centre der Universität Tromsö (Norwegen) sprach in seinem Vortrag „Peoples’ Struggles: Welche Chancen haben ziviler Widerstand und soziale Verteidigung in einer unipolaren Welt?“ über die Strategien und Erfolge bzw. Misserfolge gewaltloser Revolutionen im vergangenen 20. Jahrhundert. Das Schwergewicht seines Beitrages legte Johansen dabei auf die Rolle der sog. „Massen“ in gewaltarmen bzw. gewaltlosen irregulären (also außerhalb der Verfassung oder Wahlen stattfindenden) Regimewechseln. Es gebe für das 20. Jahrhundert eine lange Liste solcher gewaltloser Revolutionen, angefangen von Indien 1947 bis hin zu Georgien 2003 als jüngstes Beispiel. Wesentliche Strategien der gewaltlosen Revolution seien dabei die Nicht-Zusammenarbeit und der Entzug von Kooperation auf verschiedenen Feldern.

Johansen sprach verschiedene Aspekte und Probleme an: So würden mit dem Begriff der Gewaltlosigkeit sehr unterschiedliche Sachbestände und Einstellungen beschrieben: Dies reiche von einem Verzicht auf Benutzung vorhandener Waffen bis zu einem grundsätzlichen, meist religiös bestimmten Prinzip, das ablehne, jeglichem lebenden Wesen Schaden zuzufügen. Zum Zweiten werde gefragt, was Erfolg bedeute und wie man ihn messe. Ist schon die Erwirkung eines Regierungswechsels „Erfolg“, auch wenn Korruption und neue Gewalt folgen? Dies sei sehr oft der Fall, da diejenigen, die einen Umsturz betrieben, nur selten sich auf die Zeit vorbereiten, in der sie plötzlich an der Macht sind. Johansen betonte die Notwendigkeit solcher Vorbereitung, also von dem, was Gandhi und andere als „konstruktives Programm“ bezeichnet haben.

Die Ethnologin Sylvia Servaes, Mitarbeiterin bei Misereor in Bonn, befasste sich in ihrem Vortrag „Zivile Konfliktbearbeitung und ‚neue Kriege’“ mit den Aufgaben und Herausforderungen von Entwicklungszusammenarbeit angesichts der Veränderungen in der Kriegsführung. Sie begann ihren Vortrag mit der Feststellung, dass „Gegenmacht“ aufzubauen vis-à-vis politischem oder ökonomischem Machtmissbrauch eines der erklärten Ziele von (kirchlicher) NRO-Entwicklungsarbeit sei. Zunächst stellte Servaes kurz die Kennzeichen der so genannten „neuen Kriege“ vor, um anschließend anhand einiger Beispiele Möglichkeiten und Risiken der Entstehung und Unterstützung von Gegenmacht oder „Frieden von unten“ zur Diskussion zu stellen.

Konzepte klar erscheinender Abgrenzungen, Konzepte der zivilen Konfliktbearbeitung, die eine „inklusive Betrachtungsweise“ von Konfliktlösungen mit dauerhaften „win-win-Lösungen“ für alle Seiten anstrebten, gerieten, so Servaes, zunehmend ins Wanken. Heute schienen die sog. „neuen Kriege“ diese Konzepte insgesamt in Frage oder zumindest vor neue Herausforderungen zu stellen. Denn es seien wohl nicht mehr eine eindeutig definierte Staatsmacht oder Guerillagruppe mit klaren politischen Forderungen die Gegner, sondern militante Gruppen sehr wechselnder Zusammensetzung, die häufig kein gesteigertes Interesse an Gewaltbeendigung haben, da sie aus genau dieser Gewalt ihren größten Profit zögen. Das Gewaltmonopol des Staates sei laut Servaes einer das tägliche Leben der Zivilbevölkerung bestimmenden Gewaltanwendung gewichen.

Die Historikerin Friedrike Habermann vom Global Action Network sprach unter dem Titel „Widerstand im Bauche des Molochs: Die neue Weltordnung verhindern oder reformieren?“ über die Perspektive, dass sowohl Reform als auch Revolution nicht hinreichend seien, sondern ein hegemonietheoretisches Verständnis von Herrschaft benötigt werde, um „eine andere Welt“ schaffen zu können. Die Alternativen Lobby-Politik oder direkte Aktionen würden ebenso diskutiert wie Reform oder Abschaffung der Weltwirtschaftsinstitutionen. Dazu komme die Frage nach den AkteurInnen von Widerstand: Der Erfolg der Proteste in Seattle zeige, dass Widerstand im Bauche des Molochs von ungleich größerer Kraft sei als in der Peripherie. Auch innerhalb der globalisierungskritischen Bewegung bestehe darum die Gefahr sich neu herausbildender alter Hegemonien.

Podiumsdiskussion

Bei der am nächsten Tag stattfindenden Podiumsdiskussion zum Thema „Imperiale Ordnungen im Spiegel von Gerechtigkeitskonzeptionen“ stellte zunächst Matthias Gillner (Moralphilosoph, Führungsakademie der Bundeswehr, Hamburg) die These auf, dass Theorien internationaler Gerechtigkeit (ThiG) für eine universelle Anwendbarkeit von Gerechtigkeitsprinzipien stünden . Gillner unterscheidet diese Theorien allerdings hinsichtlich der Reichweite ihrer Prinzipien. So sehe die liberalistische Theorie das Selbsterhaltungs- und Freihandelsprinzip im Vordergrund, wohingegen in den Distributionstheorien die Verletzlichkeit und Bedürftigkeit des Menschen zentrale Werte seien. Die Idee der gleichheitsorientierten Verteilungsgerechtigkeit hingegen gehe analog zum Sozialstaatsmodell zugunsten einer gerechten Teilhabe aller an den Wohlfahrtsgewinnen sogar noch weiter.

Gillner wies darauf hin, dass ThiG ökonomische und zivilisatorische Machtstrukturen vernachlässigten und somit blind seien gegenüber vom ihm so genannten „weichen Faktoren“. Offen blieb die Frage nach der kulturellen Vereinnahmung dieser Theorien auf der einen und nach dem Recht auf Differenz auf der anderen Seite, also wie universelle Normen ohne zivilisatorische Hegemonie durchzusetzen seien.

Tanja Brühl (Juniorprofessorin, Universität Frankfurt/M.) stellte die ökonomische Dimension von Gerechtigkeit dar. Sie wies darauf hin, dass eine präzise Definition der ohnehin sozial konstruierten Gerechtigkeit schwierig sei, weil Gerechtigkeit als Konzept stets zeit- und kontextabhängig sei. Das Problem einer globalen Gerechtigkeitskonzeption, bei der nicht nur Staaten, sondern auch Individuen im Mittelpunkt stünden, sei das Fehlen einer gemeinsamen globalen Wertebasis. Insofern nehme die Verfahrensgerechtigkeit fast noch eine bedeutendere Stellung ein als die substanzielle Gerechtigkeit.

Jedoch legten internationale Institutionen nicht nur gemeinsame Werte fest und zögen ein immer dichteres Netz von Normen, sie zementierten nach Ansicht Brühls auch die Ungerechtigkeit, was sich anhand der Millenniumsdeklaration der UN aus dem Jahr 2000 belegen lasse. Von den 18 formulierten Zielen werden bis 2015 nur zwei erreicht, und von den ärmsten Ländern seien 54 ärmer als noch 1990. Es werde ohne Verfahrensgerechtigkeit zu keiner Verteilungsgerechtigkeit kommen, wobei Tanja Brühl das Beispiel der Weltbank anführte, die den USA mit ihren 16 Stimmen eine Sperrminorität gewähre, wohingegen der Entwicklungsländeranteil an den Stimmen in den letzten Jahren von 12 % auf 2 % gesunken sei. Langfristig gebe es keine Alternative zu den Vereinten Nationen als „gerechter“ Weltorganisation. Sie müsse jedoch strukturell mit zu wenig Geld auskommen. Kurzfristig müssten die NGOs ihr kritisches Potential ausschöpfen und auf die Verantwortlichen Druck ausüben.

Simone Wisotzki (wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, HSFK) befasste sich in diesem Kontext mit feministischen Gerechtigkeitskonzeptionen als Antwort auf die hegemoniale Ordnung. Wisotzki stellte eine Wiederbelebung traditioneller Rollenvorstellungen und eine Dichotomisierung der Geschlechterrollen fest und forderte die fortschreitende Demaskierung patriachalischer Ordnungen ein. So konstatierte die Referentin, dass die gegenwärtige Weltordnung auf einer patriarchalen Machtstruktur basiere, und sie bemängelte, dass vorhandene Gerechtigkeitstheorien geschlechterblind seien. Frauen mit dem Bewusstsein über strukturelle Geschlechterungleichheit stellten an den Schalthebeln der Macht eine geeignete Strategie zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit dar, weil die internationalen Beziehungen und insbesondere der Sicherheitsbereich eine männlich dominierte Domäne darstellten. So setze die feministische Kritik an geschlechtlichen Stereotypen auf der Handlungsebene an und fordere deren Dekonstruktion. Ziel sollte es sein, eine Universalisierungsstrategie in Form von Frauen-Menschenrechten zu entwickeln. Gender als analytische Kategorie zu begreifen sei Voraussetzung, um ein generelles „Gender-Mainstreaming“ in institutionellen Zusammenhängen langfristig etablieren zu können.

Friedensforschung in Deutschland

Der Abschluss dieses von der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) geförderten Kolloquiums war der generellen Wissenschaftsförderung und -politik der DSF gewidmet. Nach einer Präsentation von Struktur und Aufgaben der DSF durch ihren Geschäftsführer Thomas Held, stellte sich ihr Vorsitzender Volker Rittberger den Fragen eines Podiums von VertreterInnen der einzelnen AFK-Arbeitskreise. Diese waren vor allem angesichts der knappen Mittel auf die zukünftige Fördertätigkeit der Stiftung gerichtet und bezogen sich auf inhaltliche Aspekte, etwa auf das Thema „Gender Mainstreaming“ in den Projekten und Rückfragen nach möglichen Förderschwerpunkten, in denen die alternative, zivile Bearbeitung von Krisen und Konflikten noch mehr in den Vordergrund der Förderpraxis gestellt werden solle.

Arbeitsgruppen

Die Initiative eine „AG-Nachwuchs“ war das Ergebnis eines Diskussionsprozesses im AFK-Vorstand zu den Möglichkeiten einer breiteren Förderung des friedenswissenschaftlichen „Nachwuchses“ sowie der stärkeren Einbindung interessierter StudentInnen und DoktorantInnen in die Arbeitszusammenhänge der Friedensforschung sowie der AFK. Als konkrete Ergebnisse lassen sich folgende Punkte festhalten: Zunächst will sich der Arbeitskreis darauf konzentrieren, eine für Ende 2004 geplante zweitägige Nachwuchstagung zu organisieren. Diese Tagung soll zum Einen jüngeren WissenschaftlerInnen und StudentInnen die Möglichkeit bieten, eigene für die Friedensforschung relevante Arbeitsschwerpunkte und Forschungsergebnisse aus verschiedenen Disziplinen vor einem interessierten „Nachwuchspublikum“ zu präsentieren. Der zweite Schwerpunkt der Tagung soll in der Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten und dem Erfahrungsaustausch zu beruflichen Perspektiven im Bereich der Friedensforschung und –politik gesetzt werden.

Die Arbeitsgruppe „Curriculum“, der sich Anfang der neunziger Jahre mit der curricularen Entwicklung von Studiengängen der Friedens- und Konfliktforschung befasst hatte und durch die Entwicklung von Nebenfach- und Zusatzstudiengängen als eigenständige Gruppe lange nicht mehr getagt hatte, gründete sich neu. Inzwischen hat in Deutschland die Etablierung von Bachelor- und Masterstudiengängen nach angelsächsischen Vorbild begonnen, die in der akademischen Landschaft der Friedenswissenschaften nicht nur als Problem, sondern auch als Chance angesehen werden. Die AG Curriculum wird diese Entwicklung nicht nur kritisch und fachkundig begleiten, sondern eigene Akzente zu setzen und diese Möglichkeiten in einer ersten Fachtagung im Juli 2004 eruieren und Handlungsoptionen erarbeiten.

AFK-Nachwuchspreis

Im Zuge der Mitgliederversammlung wurde u.a. die aufwändige und gründliche Arbeit der Jury für den Christiane-Rajewsky-Nachwuchspreis der AFK gewürdigt. Die fünf neu bzw. wieder gewählten Jury-Mitglieder sind: Hanne-Margret Birckenbach (Universität Gießen), Vorsitzende; Tanja Brühl (Universität Frankfurt/M.), Alfred Hirsch (Universität-GHS Duisburg-Essen) und Werner Ruf (em. Universität Kassel).

Im Verlauf des Kolloquiums wurde dieser, von der AFK mit 500 Euro dotierte Christiane-Rajewsky-Nachwuchspreis 2004 an den Münchener Studenten Kassian Stroh vergeben, der nach einstimmigem Beschluss der Jury mit seiner Magisterarbeit „Konflikt und Kooperation um Wasser. Eine Fallstudie über den Nil“ überzeugte. Die konflikttheoretische Untersuchung des Ressourcenkonfliktes zeichnete sich nach Meinung der Jury durch eine stringente Argumentation und einen explizit friedenswissenschaftlichen Ansatz aus, da die hohen Kooperationsgewinne, die von den Akteuren im Nilkonflikt erzielt werden könnten, hervorragend herausgearbeitet worden seien.

Mitgliederversammlung

Bei der Mitgliederversammlung der AFK wurde der vom alten und neuen Vorsitzenden Peter Schlotter (HSFK) kommentierte ausführliche Vorstandsbericht von den Anwesenden gewürdigt, da er eine große Bandbreite wissenschaftspolitischer und öffentlichkeitswirksamer Tätigkeiten des Vorstandes in den vergangenen zwei Jahren dokumentierte. Ebenso wurden die engagierten Berichte der Frauenbeauftragten Ruth Stanley (FU Berlin) und des Geschäftsführers der AFK, Wilhelm Nolte (draft, Hamburg) wohlwollend zur Kenntnis genommen. Der Vorstand wurde neu gewählt und setzt sich jetzt wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Peter Schlotter (HSFK), 2. Vorsitzende: Martina Fischer (Berghof Forschungszentrum Berlin), BeisitzerInnen: Renate Grasse, Peter Imbusch, Wilhelm Nolte. Zu Kassenprüfern wurden Dieter Lünse (ikm, Hamburg) und Christian Wellmann (SCHIFF) gewählt. Als neue Frauenbeauftragte wählten die weiblichen Mitglieder der AFK Simone Wisotzki (HSFK).

 

Dominic Raphael Schwickert, Universität Münster,
unter Einarbeitung der AG-Berichte von
Christine Schweitzer, Ralf Bendrath,
Björn Aust und Peter Schlotter

 

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