Über uns
Was ist die AFK?
Die Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) wurde 1968 als deutsche Wissenschaftsvereinigung von Friedens- und Konfliktforscher*innen aus allen akademischen Disziplinen gegründet. Derzeit zählt die AFK über 300 Mitglieder und wird durch den Vorstand und das zwölfköpfige Team vertreten.
Die AFK fördert Forschung, die zu einem tieferen Verständnis der Ursachen, Formen und Folgen von Krieg und Frieden beiträgt und will somit die Grundlage für eine am Frieden orientierte politische Praxis liefern. Darüber hinaus unterstützt sie durch die Einrichtung von Arbeitskreisen zu den Themen der Friedens- und Konfliktforschung die (nach Möglichkeit interdisziplinäre) Kooperation zwischen Wissenschaftler*innen. Außerdem vertritt sie die Anliegen der Friedens- und Konfliktforschung in Gremien der Wissenschaftsförderung, in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.
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Im Zentrum ihrer Aktivitäten veranstaltet die AFK jedes Frühjahr ein mehrtägiges Kolloquium. Es steht jeweils unter einem gesellschaftlich relevanten Dachthema und stellt somit eine direkte Verbindung zur Öffentlichkeit her. Das Kolloquium dient sowohl dem internen wissenschaftlichen Austausch als auch der Vermittlung der Friedens- und Konfliktforschung in die breite Gesellschaft. Diese Öffentlichkeitsfunktion übernimmt auch das seit 2012 von der AFK herausgegebene peer-reviewed Journal „Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung“ (ZeFKo). Neben dieser eigenen Herausgeberschaft ist die AFK Mitherausgeberin der Vierteljahresschrift Wissenschaft und Frieden (W&F). Sie ist im Vorstand der Zeitschrift vertreten und beteiligt sich an der redaktionellen Arbeit. Weitere Informationen zur W&F finden Sie unter http://wissenschaft-und-frieden.de/.
Weiterhin unterhält die AFK mit folgenden Institutionen und Einrichtungen eine Kooperationsbeziehung:
- Sie ist korporatives Mitglied der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung.
- Die Kolloquien, Tagungen und Workshops der AFK und ihrer Arbeitskreise werden in vielen Fällen von der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) großzügig finanziell gefördert.
- Sie stellt ihre Alt-Akten dem “Archiv der sozialen Demokratie” der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn-Bad Godesberg zur Verfügung und öffnet sie damit der friedenswissenschaftlichen Forschung.
- Im Rahmen der AFK-Jahreskolloquien kooperiert die AFK seit 1997 überdies regelmäßig mit der Evangelischen Akademie Villigst.
Die AFK ist ein eingetragener Verein mit eigener Satzung. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn im Registerblatt VR 3359 geführt. Der Verein trägt sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, beide sind nach Bescheid des Finanzamtes Kleve vom 14. Juni 2017 steuerabzugsfähig.
Die Geschäftsstelle der AFK ist seit dem 01.01.2024 an der Friedensakademie Rheinland-Pfalz der Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau angesiedelt.
Mit dem Kontaktformular oben können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Stellungnahme zur Wissenschaftsfreiheit
Stellungnahme aus dem Vorstand der AFK zur Wissenschaftsfreiheit unter Einbeziehung der Arbeitskreise
Die folgende Stellungnahme des AFK-Vorstands ist das Resultat eines partizipativen Prozesses. Aufbauend auf einem ausgiebigen Austausch auf der Mitgliederversammlung im Februar 2025, wurde vom Vorstand ein erster Entwurf erarbeitet, der den Arbeitskreisen (AK`s) der AFK vorgelegt wurde, mit der Bitte, sich hierzu zu äußern. Es gab kein Veto hierzu, lediglich kleine Anmerkungen aus drei AK’s, die der Vorstand nach bestem Gewissen in der finalen Version umgesetzt hat.
Wir beobachten mit Sorge die politischen Diskurse und Maßnahmen, die darauf abzielen, auch in Deutschland und im deutschsprachigen Raum die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einzuschränken. Das deutsche Grundgesetz Artikel 5 bekräftigt die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Dennoch erleben wir in Deutschland und im deutschsprachigen Raum, dass Forschung und internationaler akademischer Austausch bereits jetzt eingeschränkt wird. In Folge der Debatten um Grenzen des politischen und akademischen Diskurses mit Blick auf die militärische Intervention Israels auf Gaza nach dem Angriff der Hamas am 07. Oktober 2023 wurden Vortragende ausgeladen, Veranstaltungen an Universitäten abgesagt und (Gast)wissenschaftler*innen in ihrer Wissenschafts- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Friedens- und Konfliktforschende, vor allem in Bereichen
der Diversitäts-, Geschlechter-, Migrations- und Postkolonialen Forschung, sind Einwänden und Vorurteilen von politischer Seite und Hassreden im öffentlichen Raum ausgesetzt und werden eingeschüchtert. Im Zuge der Aufrüstungsdebatten wird die Diskussion um die Abschaffung der Zivilklausel an den Universitäten vehementer, in Bayern ist sie inzwischen abgeschafft.
Angriffe auf Forschende, Studierende und wissenschaftliche Einrichtungen sind weltweit zu beklagen. Die Wissenschaftsvereinigung „scholars at risk“ dokumentierte, dass allein im vergangenen Jahr 135 Wissenschaftler*innen weltweit ermordet wurden. Am Beispiel der Abwicklung von Gender Studies in Ungarn und den gegenwärtigen Angriffen auf das Wissenschaftssystem der USA sehen wir, dass auch vermeintlich liberale Demokratien bedroht sind. Nicht nur die Forschungsfreiheit wird als Folge des autoritären Regierens von US Präsident Donald Trump eingeschränkt. Auch Wissenschaftler*innen und Student*innen, insbesondere aus dem Ausland, sind von Repressionen, Einreiseverboten, Verhaftungen und Abschiebungen bedroht. Renommierte Institutionen der Friedens- und Konfliktforschung, wie das US Institute for Peace (USIP) und das Woodrow Wilson Center sind geschlossen worden.
Als Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung (AFK) wenden wir uns gegen alle Formen von Antisemitismus, Rassismus, Islamophobie, Misogynie und Queerfeindlichkeit sowie alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir fordern, die grundgesetzlich verbriefte Freiheit der Wissenschaft davor zu schützen, dass der Staat autoritativ über Wissenschaft und Forschung entscheidet oder diese gar einschränkt. Als
AFK verwehren wir uns gegen Repressionen von Wissenschaftler*innen jeglicher Art, insbesondere gegen jene in prekären und zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen, gerade wenn sie an aufenthaltsrechtliche Restriktionen gebunden sind. Wir stehen dafür ein, sich jeglicher Zensur und Selbstzensur zu widersetzen, insbesondere wenn es darum geht, Krieg und Gewalt zu erforschen. Wissenschaft entsteht nicht monologisch, sondern ist auf den freien, und auch kontroversen Austausch mit Andersdenkenden angewiesen. Dazu braucht es eine Debatten- und Streitkultur, die darauf ausgerichtet ist, Hass und Gewalt zu überwinden. Wir erinnern daran, dass eine offene, pluralistische Forschungskultur die Voraussetzung für einen wirksamen Beitrag zur Förderung von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten ist – lokal wie global.
Die AFK solidarisiert sich daher mit bedrohten Wissenschaftler*innen weltweit und stellt sich an die Seite insbesondere von prekär angestellten Wissenschaftler*innen (ECRs, und Forscher*innen mit nicht-EU/EWR/CH-Pass, die von Einschüchterung, Zensur, und Sanktionen betroffen sind. In diesem Sinne fordern wir Universitäten, Forschungseinrichtungen, und Verantwortliche auf, aktiv gegen jede Form der Einschüchterung und Machtmissbrauch an Universitäten wie wissenschaftlichen Einrichtungen vorzugehen und Mittel und Stellen für (international) bedrohte Wissenschaftler*innen zu schaffen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) ist eine wissenschaftliche Vereinigung, zu der sich Friedensforscher*innen aus dem deutschsprachigen Raum aus verschiedenen Disziplinen zusammengeschlossen haben. Die AFK fördert wissenschaftliche Arbeiten, die zu einem Verständnis der Ursachen von Frieden und Krieg beitragen und Grundlage für eine am Frieden orientierte politische Praxis sein sollen.
Team
Die AFK wird von einem alle zwei Jahre gewählten Vorstand geleitet.
Für den Zeitraum 2025 – 2027 wurden gewählt:
Vorstand
Humanitäre Rüstungskontrolle, Rüstungsexporten, Geschlechterperspektiven
1. Vorsitzende
Dr. habil. Simone Wisotzki, Peace Research Institute Frankfurt
Umwelt- und Ressourcenkonflikte, Klimawandel, Environmental Peacebuilding
2. Vorsitzender
Prof. Dr. Janpeter Schilling, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Beisitzende
Proteste; Klimawandel; Zentralasien.
Dr. Anna-Lena Hönig, Universität Konstanz
Kritische Ethnografie, kollaborative Forschung, indigenes und afrolatinisches Denken
María Cárdenas Alfonso, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Friedenskonsolidierung, Friedensmissionen, Konfliktmanagement
Dr. Julia Leib, Universität Leipzig
feministische und postkoloniale Ansätze, Außenpolitik, Migration
Madita Standke-
Erdmann, King’s College London
Frauenbeauftragte
Diversity-Beauftragte
Feminismus, Geschlechterfragen, Militär
Andréa Noël, Universität Duisburg-Essen
Rüstungskontrolle, neue disruptive Technologien, Norm-Governance
Anja-Liisa Gonsior, Technische Universität Darmstadt
Frauenbeauftragte
Diversity-Sensible Forschung und Lehre; Vergleichende Governance Forschung; Internationale Menschenrechtspolitik
Ass. Prof. Dr. Miao-ling Lin Hasenkamp, Otto-von-Guericke-University Magdeburg
Wissensproduktion, Globaler Süden, Praxis
Dr. Siddharth Tripathi, Universität Erfurt
Nachwuchssprecher*innen
Konfliktmanagement, Vereinte Nationen, Katastrophen
Myriel Mathez, PRIF
Postkoloniale Theorien, Kinder Rechte, Pädagogische Perspektiven
Yuri Natali Tarache Piñeros, Alpen-Adria Universität Klagenfurt
Soziale Dynamiken kollektiver Gewalt, Westliche Kriege, Interdisziplinäre Forschung
Katharina Storch, Universität Tübingen
Politische Theorie, Macht- und Herrschaftsverhältnisse und Interdisziplinarität
Mascha Liening, Universität Bielefeld
Geschäftsführung
Kritische Friedensforschung, zivile Konfliktbearbeitung, Postkonfliktgesellschaft
Geschäftsführerin
Dr. Samantha Ruppel
Interkulturelle Bildung, Menschenrechtsbildung, Philosophie
Studentische Hilskraft
Tim Schroll
Der Sitz der AFK-Geschäftsstelle ist an der Friedensakademie Rheinland-Pfalz in Landau.
Mitglied werden
Die Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung e.V. trägt sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, beide sind nach Bescheid des Finanzamtes Kleve vom 14. Juni 2017 steuerabzugsfähig.
Mitglied kann werden, wer die Ziele des Vereins unterstützt (siehe Satzung) und von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand formell in den Verein aufgenommen wird.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Beantragung der Mitgliedschaft und die Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch den Vorstand.
Die Beiträge sind gestaffelt und berechnen sich nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen:
| bis 30.000€ | 70€ |
| bis 50.000€ | 125€ |
| über 50.000€ Jahresbruttoeinkommen | 150€ |
| für Studierende (BA/MA/Staatsexamen) für max. zwei Beitragsjahre auf Antrag | 50€ |
Durch die Mitgliedsbeiträge werden insbesondere folgende Leistungen finanziert:
- Kostenloser Bezug der Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung (ZeFKo) (zwei Mal jährlich)*
- Ermäßigter Teilnahmebeitrag bei den AFK-Jahrestagungen und den Konferenzen der jungen AFK
Beitrag zu den Personalkosten der AFK-Geschäftsstelle: - Informationen, Betreuung und Vernetzung durch die AFK-Geschäftsstelle, u.a. durch Bezug des elektronischen AFK-Newsletters und die AFK-Webauftritte
- Organisation, Vorbereitung und Durchführung der AFK-Jahrestagungen
- Christiane-Rajewsky-Preis
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Mitherausgeberschaft der Zeitschrift „Wissenschaft und Frieden“ (W&F)
*Bitte beachten Sie: Die ZeFKo kann im Falle einer Fehlzustellung leider nicht nachgeliefert werden. Damit die ZeFKo den Mitgliedern verlässlich zugestellt werden kann, müssen der AFK-Geschäftsstelle stets die aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
Die Vereinssatzung der AFK
Stand: 20. März 2025
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen „ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Landau in der Pfalz und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. 3359 eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Aufgabe des Vereins ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage und in der Praxis Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung zu fördern.
(2) Zur Erfüllung dieses Zwecks macht er es sich zur Aufgabe:
- a) den interdisziplinären Erfahrungsaustausch auszuweiten sowie Forschungsvorhaben anzuregen und zu koordinieren;
- b) interdisziplinäre Fachkonferenzen zu veranstalten;
- c) Arbeitsgruppen für einzelne Forschungsbereiche zu bilden;
- d) Hilfe bei der Beschaffung von Forschungsmitteln zu geben;
- e) das Problembewusstsein unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu stimulieren;
- f) Studierende und junge Wissenschaftler*innen auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung in ihrer Qualifikationsphase zu fördern und ihre Belange in den Tätigkeiten des Vereins adäquat zu berücksichtigen;
- g) Dokumentationen, Bibliographien, Forschungsregister und andere Informationsgrundlagen zu bearbeiten;h) die Öffentlichkeit über Fragen der Friedens- und Konfliktforschung zu informieren.
(3) Der Verein strebt eine enge Verbindung zu gleichgerichteten Bestrebungen in anderen Ländern an und kann Mitglied internationaler Organisationen mit gleicher Zielsetzung werden.
(4) Zur Förderung von Studierenden und jungen Wissenschaftler*innen im Rahmen des Vereinszwecks vergibt die AFK regelmäßig den Christiane-Rajewsky-Preis. Zur Auswahl der Preisträger*innen wählt die Mitgliederversammlung eine Jury, der mindestens fünf Mitglieder angehören, die aus unterschiedlichen Bereichen der Friedens- und Konfliktforschung kommen. Sie führt das Auswahlverfahren für den Christiane-Rajewsky-Preis durch und stellt hinsichtlich finanzieller Belange Einvernehmen mit dem Vorstand her.
(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitgliedschaft im Verein können natürliche oder juristische Personen erwerben. Sie können dem Verein als ordentliches oder förderndes Mitglied angehören.
(2) Ordentliche Mitglieder können Studierende, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftliche Institute werden, die auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung arbeiten. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Organe des Vereins.
(3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
(4) Die Aufnahme von Mitgliedern bedarf eines schriftlichen Antrags an den Vorstand sowie der Befürwortung durch zwei ordentliche Mitglieder. Über den Antrag entscheiden die Mitgliederversammlung oder der Vorstand. Die Entscheidung über den Antrag ist den Mitgliedern mitzuteilen.
Entscheidet der Vorstand gegen den Antrag, dann ist der nächstfolgenden Mitgliederversammlung die Gelegenheit zu geben, über den Antrag erneut und endgültig abzustimmen.
(5) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Erlöschen.
(6) Mitglieder können mit sofortiger Wirkung aus dem Verein austreten. Die Austrittserklärung ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. Die Beitragsverpflichtung besteht bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem der Austritt erklärt wird.
(7) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, nachdem es Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat. Der Beschluss ist in geheimer Abstimmung zu fassen und bedarf der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(8) Die Mitgliedschaft erlischt bei einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Jahren.
§ 4 Finanzierung, Geschäftsjahr
(1) Der Finanzierung des Vereinszwecks dienen Beiträge, Spenden und Zuwendungen.
(2) Die Höhe der Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. Der Beschluss ist spätestens drei Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres zu fassen und erlangt Wirkung frühestens zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres. Sach- und Dienstleistungen von juristischen Personen können auf die Beitragspflicht angerechnet werden.
(3) Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 01.01. eines Jahres und endet mit dem 31.12. desselben Jahres.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind
- a) die Mitgliederversammlung,
- b) der Vorstand,
- c) die Frauenbeauftragte,
- d) Diversity-Beauftragte.
§6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren statt. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder oder die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands dies verlangen. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen ein.
(2) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind besonders
- a) Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm;
- b) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 3 der Satzung;
- c) Entgegennahme von Berichten des Vorstands;
- d) Beratung des Haushalts und Festsetzung der Beiträge;
- e) Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses;
- f) Wahl und Entlastung des Vorstands; die oder der l. und 2. Vorsitzende wird in direkter Wahl gewählt;
- g) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung oder über die Auflösung des Vereins;
- h) Wahl von zwei unabhängigen Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfern.
(3) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Die schriftliche Stimmenübertragung auf ein ordentliches oder förderndes Mitglied ist zulässig, jedoch dürfen nicht mehr als zwei Stimmen auf ein Mitglied übertragen werden.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Sechstel der ordentlichen Mitglieder anwesend oder gemäß Absatz 3 vertreten sind.
(5) Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der bzw. des Vorsitzenden der Versammlung den Ausschlag.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer und der Versammlungsleiterin bzw. dem. Versammlungsleiter zu unterschreiben und sämtlichen Mitgliedern zuzuleiten ist.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand ist für die gesamte Arbeit des Vereins verantwortlich. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
(2) Der Verein wird im Sinne von § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden oder die zweite Vorsitzende bzw. den zweiten Vorsitzenden, die jeweils allein vertretungsberechtigt sind, vertreten; des Weiteren durch ein anderes Vorstandsmitglied, das jedoch nur zu einer gemeinschaftlichen Vertretung des Vereins mit einem zweiten, weiteren Vorstandsmitglied berechtigt ist.
(3) Der Vorstand kann für die Führung der laufenden Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Vorstands teil.
(4) Der Vorstand verpflichtet sich, die Vorschläge der*des Diversity-Beauftragte*n und der Stellvertretung zu prüfen und schriftlich zu beantworten
§ 8 Besondere Vertreterin: Frauenbeauftragte
(1) Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es:
- a) die Arbeitsbedingungen und die wissenschaftliche Tätigkeit von weiblichen Mitgliedern der AFK auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung bekannt zu machen:
- b) im Interesse der Herstellung von Öffentlichkeit Anlaufstelle zu sein für persönliche Erfahrungen und Probleme der Friedensforscherinnen in deren Arbeitsbereichen sowie bei Konflikten zugleich vermittelnde Instanz zwischen einzelnen Mitgliedern und Institutionen,
- c) Möglichkeiten und Initiativen der Frauenförderung in der Friedens- und Konfliktforschung zu prüfen und ggf. Vorschläge zu machen, wie die AFK auf wissenschaftliche Einrichtungen der Friedensforschung im Sinne der Frauenförderung unterstützend einwirken oder diese zur Frauenförderung auffordern könnte
(2) Der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin sind jederzeit alle Vorstands- und Vereinsunterlagen zugänglich zu machen. Sie sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und haben Anwesenheits- und Rederecht auf allen Sitzungen.
(3) Die FLINTA* (Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen) Mitglieder der AFK wählen im Rahmen der Mitgliederversammlung die Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Die Amtszeit der Frauenbeauftragten und der Stellvertreterin beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Amtsperiode legen sie den Mitgliedern der AFK einen Bericht über diesen Zeitraum vor.
§ 9 Besondere Vertretung: Diversity Beauftragte*r
(1) Aufgabe der*des Diversity-Beauftragten ist es:
- a) Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen zu identifizieren, die zu einer mangelnden Heterogenität innerhalb des Verbandes und seiner Vertretung führen.
- b) Maßnahmen zu ergreifen, die, aufbauend auf a) zu einer größeren Heterogenität innerhalb der Mitgliedschaft innerhalb des Verbandes auf allen Ebenen beitragen sollen, insbesondere durch Prüfung und Beseitigung jener Barrieren und Zugangsbeschränkungen, die sich nicht aus der fachlichen Ausrichtung des Verbandes ergeben.
- c) im Interesse der Herstellung von Öffentlichkeit Anlaufstelle zu sein für persönliche Erfahrungen und Probleme von Friedens- und Konfliktforscher*innen in deren Arbeitsbereichen, sowie als vermittelnde Instanz bei Konflikten zwischen einzelnen Mitgliedern und Institutionen,
(2) Der/dem Diversity-Beauftragten und ihrer/seiner Stellvertretung sind jederzeit alle Vorstands- und Vereinsunterlagen zugänglich zu machen. Sie sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und haben Anwesenheits- und Rederecht auf allen Sitzungen.
(3) Die Mitglieder der AFK wählen im Rahmen der Mitgliederversammlung die*den Diversity-Beauftragte*n und eine Stellvertretung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Die Amtszeit der*des Diversity-Beauftragte*n und der Stellvertretung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Amtsperiode legen sie den Mitgliedern der AFK einen Bericht über diesen Zeitraum vor.
§ 10 Satzungsänderung, Auflösung
(1) Die Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, wenn die Anträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt worden sind.
(2) Die Satzung kann nur insoweit geändert werden, als dadurch die Verwendung des Vereinsvermögens für steuerbegünstigte Zwecke nicht beeinträchtigt wird.
(3) Für die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins gelten die Bestimmungen in Absatz l sinngemäß. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. in Hamburg zwecks Verwendung für die Förderung der Wissenschaft im Sinne der Bestrebungen des Vereins.
(4) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
Die Disziplin
Die Friedens- und Konfliktforschung beschäftigt sich als sehr heterogenes und interdisziplinäres Forschungsfeld mit den Ursachen, Dynamiken und Lösungen von Konflikten. Sie untersucht einerseits die Faktoren, Prozesse und Äußerungsformen von direkter Gewalt (wie z.B. in der Terrorismus-, Bürgerkriegs- oder Genozidforschung) wie andererseits strukturelle Ungleichheiten, die durch soziale, ethnische, religiöse oder politische Spannungen zur Eskalation in Gewalt führen können. Ziel der klassischen Friedens- und Konfliktforschung ist dabei die Identifikation von Präventionsmöglichkeiten, friedlichen Wegen der Konfliktbeilegung sowie die nachhaltige Friedensförderung. Darüber hinaus ist eine Vielzahl anderer Disziplinen ebenfalls in diesem Forschungsfeld aktiv.
Im Kontext von Krieg und Konflikten ist beispielsweise auf das (Völker-)Recht, Traumaforschung oder Gewaltsoziologie zu verweisen. Auch der (Human-)Geografie, Ethnologie, Migrations- und Genderforschung kommt eine zentrale Rolle zu. Neben international ausgerichteten Forschungssträngen existiert ein breites Forschungsfeld aus Bildungswissenschaftler*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen, die sich ebenfalls mit der Materie auseinandersetzen. Die Friedens- und Konfliktforschung ist also ein äußerst breites Feld, das von vielen Wissenschaftler*innen au unterschiedlichsten Bereichen bespielt wird und sich deshalb sehr dynamisch weiterentwickelt.
Auch an Universitäten im deutschsprachigen Raum wird ein immer breiteres Spektrum an Studiengängen angeboten:
- Universität Duisburg: M.A. Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik
- Universität Frankfurt: M.A. Internationale Studien/Friedens- und Konfliktforschung
- Universität Hamburg: M.P.S Master of Peace and Security Studies
- Universität Konstanz: M.A. Internationale Verwaltung und Konfliktmanagement
- Universität Magdeburg: M.A. Friedens- und Konfliktforschung
- Universität Marburg: M.A. Friedens- und Konfliktforschung und International Double Award „Peace and Conflict Studies“
- Universität Osnabrück: M.A. Conflict Studies and Peacebuilding
- Universität Tübingen: M.A. Peace Research and International Relations
- Universität Leipzig: Universität Leipzig: Global Studies M. A.
- Universität Augsburg: Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft (M.A.)
- Universität Heidelberg: Studienstruktur M.A. | IPW Heidelberg
- Universität München: Master-Studiengang International Security Studies (M.A.) — casc – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität der Bundeswehr München
- Universität Innsbruck: M.A. Program for Peace, Development, Security and International Conflict Transformation
- Universität Wien: MAIS – Vienna School of International Studies
- Universität Klagenfurt: Zentrum für Friedensforschung und Friedensbildung – Universität Klagenfurt
- Universität Graz: Friedensforschung – Peace and Conflict Studies
- Universität Genf: MASTER IN INTERNATIONAL AND DEVELOPMENT STUDIES | IHEID
- Universität St. Gallen: Universität St.Gallen | Master in International Affairs and Governance (MIA)
- Universität Zürich: ethz.ch/en/studies/master/degree-programmes/management-and-social-sciences/comparative-and-international-studies.html
- Universität Basel: Changing Societies: Migration – Resources – Conflicts | Universität Basel
Übersicht zum Herunterladen:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Studiengängen können Sie hier auch in PDF-Form einsehen bzw. herunterladen.